Die Jahresabrechnung

Was ist in den Betriebskosten enthalten?
Warum erhalte ich eine Abrechnung, obwohl ich meine Wohnung gekündigt habe?
Warum muss ich eine Nachzahlung leisten?

Diese und noch mehr Fragen tauchen auf, wenn die Jahresabrechnung für ihre Wohnung ins Haus flattert.
Antworten dazu liefert unser Erklärvideo zur Jahresabrechnung.

Häufig gestellte Fragen

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Hausverwaltung

Sie können entweder online (NHT-MeinKonto) oder schriftlich ansuchen. Das Ansuchen muss folgende Informationen beinhalten:

  • die Schlüsselnummer
  • die Anzahl der nachzumachenden Schlüssel
  • die Unterschrift aller HauptmieterInnen bzw. EigentümerInnen.

Sie erhalten danach von uns eine Ermächtigung, mit der Sie Ihren Schlüssel bei einem Schlüsseldienst Ihrer Wahl bestellen können.

Der Meldezettel muss immer von der Hauptmieterin bzw. dem Hauptmieter unterschrieben werden.

Nach Vorlage der entsprechenden Rechnung übernimmt die NEUE HEIMAT TIROL bei einer Badezimmersanierung die Kosten für die Neuverrohrung bis zu einer Höhe von € 1.300,00.

Nein, Schäden an Einrichtungsgegenständen werden von der Haushaltsversicherung übernommen. Eine solche müssen die MieterInnen bzw. EigentümerInnen selbst abschließen.

Wir benötigen dazu

  • eine Kopie des beidseitig unterfertigten Kaufvertrages (der Kaufpreis kann unkenntlich gemacht werden)
  • sowie die neue Adresse des/der ehemaligen Eigentümers/Eigentümerin und die Adresse des/der neuen Eigentümers/Eigentümerin.

Ja, wer zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Betriebskostenabrechnung MieterIn oder EigentümerIn ist, muss auch die Nachforderung bezahlen bzw. hat Anspruch auf das Guthaben. Nur die Heizkosten werden aliquot abgerechnet.

Bei Beendigung des Mietverhältnisses und vertragsgemäßer bzw. ordentlicher Rückstellung der Wohnung sind sowohl der Finanzierungsbeitrag als auch die Kaution wieder an den Mieter bzw. die Mieterin zurückzuzahlen. Der Unterschied besteht darin, dass der Finanzierungsbeitrag jährlich um 1% abgewertet („Verwohnung“) und dadurch nicht in voller Höhe ausbezahlt wird.

Verkauf

Grundsätzlich werden alle von der NEUE HEIMAT TIROL errichteten Wohnungen von der jeweiligen Standortgemeinde vergeben. Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit den Gemeinden, die für Sie als Wohnort in Frage kommen, in Verbindung zu setzen und sich als InteressentIn vormerken zu lassen. Die Vormerk- und Vergaberichtlinien können von Gemeinde zu Gemeinde verschieden sein. Am besten informieren Sie sich direkt dort über Ihre Möglichkeiten.

Die Vergaberichtlinien sind je nach Vergabestelle (in der Regel die Standortgemeinde) unterschiedlich.

Bei objektgeförderten Miet- und Eigentumswohnungen müssen Sie jedenfalls als „begünstigte Person“ im Sinne der Tiroler Wohnbauförderung gelten. Daher darf Ihr Familieneinkommen die vorgegebenen Obergrenzen nicht übersteigen. Außerdem muss ein Wohnbedarf gegeben sein. Das heißt, dass Sie die geförderte Wohnung als Hauptwohnsitz verwenden müssen. Eigentums- oder Nutzungsrechte an anderen Wohnobjekten müssen Sie bis spätestens 6 Monate nach Bezug der geförderten Wohnung aufgeben. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der aktuellen Wohnbauförderungsrichtlinie!

Das Prospekt mit Detailinformationen zur Wohnanlage und den einzelnen Wohnungen samt Preistabelle wird im Regelfall ca. 8 bis 12 Wochen nach Baubeginn erstellt und in Zusammenarbeit mit der Standortgemeinde ausgegeben.

Eine Neubauwohnung der NEUE HEIMAT TIROL wird üblicherweise schlüsselfertig übergeben, d.h. grundsätzlich unmöbliert. In den Sanitärbereichen werden Waschbecken, WC-Schale sowie eine Badewanne ausgeführt. Die Bau- und Ausstattungsbeschreibung können Sie dem Prospekt entnehmen.

Ja. Die Küche muss im Regelfall vom Mieter oder der Mieterin selbst gekauft und eingebaut werden. Es kann allerdings Ausnahmen geben, z. B. in Wohnanlagen mit betreubaren Mietwohnungen.

Teilweise wird bei Neubauprojekten ein Finanzierungsbeitrag eingehoben. Dieser Beitrag ersetzt meist die Kaution, kann aber auch zusätzlich zu dieser vorgeschrieben werden. Im Unterschied zur Kaution wird der Finanzierungsbeitrag bei der Mietkalkulation berücksichtigt und reduziert dementsprechend die monatliche Belastung für die MieterInnen. Der Finanzierungsbeitrag wird beim Auszug aus der Wohnung zurückgezahlt, und zwar um 1% pro Jahr reduziert. Dies entspricht dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG 1979 § 17). Sollten zu diesem Zeitpunkt allerdings Schäden oder Vernachlässigungen der Instandhaltungspflicht festgestellt werden oder Zahlungen aus dem Mietverhältnis offen sein, kann der Finanzierungsbeitrag zum Teil oder ganz einbehalten werden.

Die Übergabe einer Kaution kann vereinbart werden, um zukünftige Ansprüche abzugelten, die dem Vermieter/der Vermieterin aus dem Mietvertrag entstehen. Die Kaution wird bei Auszug aus der Wohnung entsprechend dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz zurückgezahlt. Sollten jedoch zu diesem Zeitpunkt Schäden oder Vernachlässigungen der Instandhaltungspflicht festgestellt werden oder Zahlungen aus dem Mietverhältnis offen sein, kann die Kaution zum Teil oder ganz einbehalten werden.

Wenn Sie von der Reservierung einer Wohnung zurücktreten müssen, bitten wir Sie, uns dies schriftlich (auch gerne per E-Mail) bekannt zu geben. Sollten Sie den Finanzierungsbeitrag bzw. die Kaution bereits einbezahlt haben, führen Sie bitte auch die Bankverbindung für die Rücküberweisung an. Wenn die Wohnung zwei Personen zugewiesen wurde, muss das Rücktrittschreiben von beiden WohnungswerberInnen unterfertigt werden. Für einen Rücktritt von der Wohnungszuweisung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 200,- einbehalten.

Wenn Sie möchten, dass Ihr Lebensgefährte/Ihre Lebensgefährtin, Ihre Ehepartnerin/Ihr Ehepartner o.ä. mit in den Mietvertrag aufgenommen wird, wenden Sie sich bitte an jene Gemeinde bzw. Stelle, die Ihnen die Wohnung zugewiesen hat. Diese wird dann die Zuweisung ändern und die NEUE HEIMAT TIROL darüber informieren.

Sobald der genaue Fertigstellungs- und Übergabetermin einer neuen Wohnanlage feststeht, werden alle zukünftigen MieterInnen des Hauses schriftlich informiert. Die Verständigung wird möglichst früh im Voraus versendet, damit Ihnen ausreichend Zeit für die Kündigung Ihrer aktuellen Wohnung bleibt.

Ja. Sie können bereits am Tag der Schlüsselübergabe in Ihre Wohnung einziehen. Aufgrund der Übergabefeierlichkeit sind sämtliche Umzugsarbeiten jedoch erst ca. zwei Stunden nach Erhalt der Schlüssel möglich.

Nein. Das Betreten der Baustelle ist ohne vorherige Erlaubnis und Begleitung durch eine befähigte Person ausdrücklich verboten.

Die Mietverträge werden ca. zwei Monate vor der Schlüsselübergabe erstellt und den zukünftigen Mieterinnen und Mietern per Post in zweifacher Ausfertigung übermittelt. Bitte schicken Sie diese unterschrieben an die NHT zurück! Sie erhalten ein gegengezeichnetes Exemplar dann am Tag der Schlüsselübergabe.

Sollte Ihnen die Teilnahme an der Schlüsselübergabe nicht möglich sein, können Sie eine Person Ihres Vertrauens als Vertretung schicken. Bitte setzen Sie sich dazu mit Ihrem Ansprechpartner/Ihrer Ansprechpartnerin in der NEUE HEIMAT TIROL in Verbindung und übermitteln Sie ihm/ihr eine unterfertigte Vollmacht für die Teilnahme an der Schlüsselübergabe!

Wohnbauförderung Neubauwohnung

Bei objektgeförderten Miet- oder Eigentumswohnungen wird die Errichtung des ganzen Hauses vom Land Tirol im Rahmen der Wohnbauförderung unterstützt. Daher kann die NHT Wohnungen nur an „förderungswürdige Personen“ weitergeben (vermieten bzw. verkaufen). Die NEUE HEIMAT TIROL fordert daher von allen WohnungswerberInnen die persönlichen Unterlagen an und lässt diese vom Land Tirol auf ihre Förderungswürdigkeit überprüfen. Erst nach Bestätigung durch das Land Tirol  kann der Miet- oder Kaufvertrag abgeschlossen werden.

Ja. Ein Wohnbauförderungskredit, Annuitätenzuschuss und auch ein eventueller Zuschuss für energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen wird in der Mietkalkulation berücksichtigt und einberechnet.

Ja. Die Bruttomiete Ihrer Wohnung setzt sich aus verschiedenen variablen Komponenten zusammen. So erhöhen sich beispielsweise die monatlichen Annuitäten des Wohnbauförderungsdarlehens bis zu seiner vollständigen Rückzahlung. Gleichzeitig reduziert sich der Annuitätenzuschuss bzw. fällt gänzlich weg. Außerdem nimmt die NEUE HEIMAT TIROL zur Finanzierung einer Wohnanlage in der Regel ein Bankdarlehen mit variablem Zinssatz auf. Hier können sich also durch Zinsschwankungen auch Änderungen bei den Annuitäten ergeben. Darüber hinaus werden in der Bruttomiete die Bewirtschaftungskosten vorgeschrieben. Diese werden zum Teil nach Verbrauch abgerechnet und die folgende Vorschreibung wird an den vorangegangenen Verbrauch angepasst. Alle diese Veränderungen in den Bestandteilen der Miete spiegeln sich in der neuen Vorschreibung wider. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im „Infoblatt“, welches Ihnen als Beilage zum Mietvertrag übermittelt wird.

Sonderwünsche bei einer Neubauwohnung

Ja. Änderungen der Standardausstattung in Form von Sonderwünschen sind von Ihnen zu bezahlen.

Sonderwünsche müssen stets schriftlich angesucht werden, und zwar mit Hilfe des Sonderwunschformulars, das Ihnen gemeinsam mit dem Reservierungsschreiben übermittelt wurde.

Bitte schicken Sie dieses Formular an die jeweilige Bauleitung und holen Sie – nach Freigabe durch die Bauleitung –  ein Angebot bei den betreffenden Firmen ein, die am Bau tätig sind (siehe Firmenliste)! Der Sonderwunsch wird erst ausgeführt, wenn Sie ihn als MieterIn ausdrücklich beauftragt haben. Bitte beachten Sie, dass für einen Sonderwunsch eventuell mehrere Firmen zuständig sind und dass Sonderwünsche je nach Baufortschritt nur mehr eingeschränkt möglich sein können.

Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit Ihrem Berater/Ihrer Beraterin im Verkauf in Verbindung. Bestimmte Sonderwünsche aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen werden vom Land Tirol gefördert. Dafür sind entsprechende Nachweise notwendig. Bitte legen Sie Ihrer Bauleitung Ihren Behindertenausweis oder alternativ dazu ärztliche Atteste vor, welche den Bedarf am entsprechenden Sonderwunsch bestätigen.

Wohnbeihilfe

Das Formular für die Beantragung der Wohnbeihilfe (Antragsformular A9) finden Sie bei Erstbezug der Wohnung in der Übergabemappe. Sie können es auch auf der Homepage des Landes Tirol herunterladen. Bitte senden Sie das ausgefüllte Antragsformular samt den erforderlichen Beilagen direkt an die Tiroler Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck.

Kauf der Mietwohnung

Eine Mietwohnung mit Kaufoption können Sie grundsätzlich mit Ablauf des 10. Jahres nach Fertigstellung der Anlage kaufen. Der Kauf erfolgt immer zum darauffolgenden Jahreswechsel. Sollte Ihre Mietwohnung mit Kaufoption bereits vor mehr als 10 Jahren fertiggestellt worden sein, können Sie bei der NEUE HEIMAT TIROL anfragen, ob sie noch gekauft werden kann.

Die Kaufpreise für Mietwohnungen mit Kaufoption werden zum Zeitpunkt der Kaufoption berechnet und interessierten MieterInnen in einem Angebotsschreiben bekanntgegeben. Eine Kaufpreisschätzung im Vorhinein ist nicht möglich.

Von der bezahlten Miete wird beim Kauf der Wohnung nichts angerechnet. Allerdings wird der bei Bezug der Wohnung einbezahlte Finanzierungsbeitrag nach dem Kauf der Wohnung zurückgezahlt – und zwar reduziert um 1% pro Jahr, entsprechend dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG).

Das Angebot für den Kauf der Mietwohnung ist nur innerhalb einer bestimmten Frist gültig. Die Gültigkeitsfrist entnehmen Sie bitte dem Angebotsschreiben.

Mietenbuchhaltung

In Ihrer monatlichen Vorschreibung sind die Bestandteile Ihrer Miete im Detail aufgelistet. Sie werden über jede Änderung Ihrer Vorschreibung informiert. Die Miete wird jeweils im Jänner und Juli neu kalkuliert (u.a. Anpassung an Zinssatzänderungen der laufenden Kapitalmarktdarlehen; neue Akontierungen Betriebs- und Heizkosten).

Für Ansuchen auf Wohnbeihilfe beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei Anträgen auf Befreiungen von Rundfunk- und Fernsehgebühren verwenden Sie bitte die Seite 3 ihres Vorschreibungsformulars. Dieses können Sie direkt über unser Kunden- und Serviceportal https://www.nht-meinkonto.at/ abrufen bzw. ausdrucken.

Hier finden Sie Erklärungen zu den wichtigsten Komponenten der Mietvorschreibung:

Die NEUE HEIMAT TIROL finanziert Grundkosten ausschließlich mit Eigenmitteln. Im Falle eines Baurechts ersetzt der Baurechtszins, der für die Bereitstellung des Grundstückes an den Grundeigentümer zu zahlen ist, die Grundkosten.

Die Miete beinhaltet die Zinsen- und Darlehensrückzahlungen für die Darlehen sowie Eigenmittel der NEUE HEIMAT TIROL, die zur Finanzierung Ihrer Wohnung aufgenommenen bzw. verwendet wurden.

Während der Eigenmittelzinssatz gesetzlich und durch Vereinbarungen mit der Tiroler Wohnbauförderung festgelegt ist, hängt die Verzinsung der Bankdarlehen vom Kapitalmarkt ab. Hier erzielt die NEUE HEIMAT TIROL durch ihre Größe und gute Bonität sehr günstige Konditionen.

Die Wohnungen der NEUE HEIMAT TIROL werden in der Regel unter Mithilfe der Wohnbauförderung des Landes Tirol errichtet. Diese fördert Wohnhäuser mit Zuschüssen für energiesparende Maßnahmen, mit einem zinsgünstigen Darlehen und mit Annuitätenzuschüssen, die kostenmindernd berücksichtigt werden. Die Finanzierung über Darlehen der Tiroler Wohnbauförderung bedeutet jedoch auch, dass die Rückzahlung Wohnbauförderungssprüngen ausgesetzt ist, sodass die Kosten und damit die Miete mehrmals sprunghaft steigen.

Nach Ausfinanzierung der Darlehen wird die gesetzlich festgelegte Grundmiete verrechnet. Diese beträgt per Stand April 2018 € 1,80 pro m2 und Monat. Die nächste Indexierung dieser sogenannten WGG-Grundmiete findet im April 2020 statt.

Um eine ordentliche Verwaltung Ihrer Wohnanlage zu gewährleisten, hebt die NEUE HEIMAT TIROL Verwaltungskosten ein. Die Höhe des Verwaltungskostenbeitrages ist indexiert und wird durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten festgelegt.

Mit den Beträgen, die für die Instandhaltung Ihres Wohnobjektes eingehobenen werden, bezahlt die NHT sämtliche Reparaturen des Hauses. Darüber hinaus wird jede Wohnung bei einem Wohnungswechsel auf einen zeitgemäßen Standard gebracht. Dieser Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag ist bezüglich Höhe und Verwendungsregeln vom Gesetzgeber festgelegt. Er steigt mit dem Baualter eines Gebäudes ab dem 6. bis zum 30. Jahr jährlich an und wird alle zwei Jahre indexiert.

Über die Einnahmen und Ausgaben im Instandhaltungsbereich erhalten Sie jährlich bis zum 30. Juni eine Übersicht, die Bestandteil der Jahresabrechnung ist. Eine Kopie dieser Abrechnung mit Einsichtnahme in sämtliche Belege finden Sie unter NHT MEIN KONTO

Das in der Miete enthaltene Betriebskosten-Akonto wird jährlich abgerechnet. Daraus entstehende Guthaben werden zurückgezahlt, etwaige höhere Kosten nachverrechnet. Unter den Betriebskosten werden folgende Aufwände weiterverrechnet:

  • Wasser/Abwasser
    Wir bitten Sie in Ihrem eigenen Interesse, hier äußerst sparsam vorzugehen.
  • Müllabfuhr
    Die Kosten für die Müllabfuhr richten sich nach Anzahl und Größe der Abfallbehälter. Überfüllte Container und falsches Deponieren von Müll verursachen Zusatzkosten. Durch Müllvermeidung bzw. Mülltrennung können Sie spürbare Einsparungen erzielen.
  • Hausbetreuer
    Die Kosten für die Hausbetreuer beinhalten sämtliche Nebenkosten (Lohnsteuer, Sozialversicherung, etc.). Den für Sie zuständigen Hausbetreuer finden Sie auf der Homepage der NEUE HEIMAT TIROL unter Hausverwaltung: Hausverwalter/Hausbetreuer bzw. im Haushangkasten in Ihrer Wohnanlage oder hier.
  • Gemeinschaftseinrichtungen
    Hier werden u.a. die Kosten für Waschmaschinen, Wäschetrockner und Außenanlagen verrechnet.
  • Beleuchtung
    Darunter fallen die Kosten der Beleuchtung für die allgemein zugänglichen Teile des Hauses (z.B. Stiegenhäuser, Gänge).
  • Versicherungen
    Diese beinhalten die Kosten für Feuer- und Haftpflichtversicherungen sowie in vielen Fällen auch die Kosten für eine Leitungswasserversicherung.
  • Rauchfangkehrer
    Als Rauchfangkehrerkosten gelten nur die Kosten für die Kehrung des Hauskamins, nicht aber etwaige Reparaturkosten.
  • Öffentliche Abgabe
    Hierunter wird die Grundsteuer verrechnet, die von der Gemeinde vorgeschrieben wird.

Wenn Ihr Wohnhaus eine zentrale Heizungsanlage hat, werden die laufenden Kosten über die Miete vorgeschrieben. Eine Aufstellung über die Heizkosten ist ebenfalls Bestandteil der Jahresabrechnung. In der Regel erfolgt die Aufteilung der Heizkosten verbrauchsabhängig. Die Abrechnung erfolgt in diesen Fällen mit Hilfe einer Fremdfirma (z.B. Techem).

Die Miete unterliegt einem Steuersatz von 10 %. Ausgenommen sind Geschäftslokale, Garagenmietkosten und Kosten der Heizung (20 %). Bei Eigentumswohnungen unterliegen der Kapitaldienst und die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage nicht der Umsatzsteuer.

Wählen Sie bitte die bequemste Zahlungsform und begleichen Sie in Zukunft Ihre Zahlungen an die NEUE HEIMAT TIROL mittels SEPA-Lastschriftmandat. Das diesbezügliche Formular ist als Anhang Ihrer Vorschreibung beigelegt. Sie können es außerdem bei uns anfordern oder direkt unter https://www.nht-meinkonto.at/ ein Mandat erteilen.

Eine Mitteilung an Ihre Bank ist nicht erforderlich. Sollten Sie bisher per Dauerauftrag bezahlt haben, bitten wir Sie diesen zu stornieren. Sie können das Lastschriftmandat jederzeit formlos stornieren bzw. von Ihrem Konto abgebuchte Beträge ohne Angabe von Gründen innerhalb von 56 Tagen rückbuchen lassen.

Bei Änderungen der Bankverbindung bitten wir Sie um die Übermittlung eines neuen Lastschriftmandats. Die Abbuchung erfolgt jeweils am 5. des Monats. MieterInnen, die ihre Einkünfte erst gegen Mitte des Monats beziehen, können uns gerne kontaktieren, um dennoch eine individuelle Lösung zu finden.

Jahresabrechnung

Was ist in den Betriebskosten enthalten?
Warum erhalte ich eine Abrechnung, obwohl ich meine Wohnung gekündigt habe?
Warum muss ich eine Nachzahlung leisten?

Diese und noch mehr Fragen tauchen auf, wenn die Jahresabrechnung für ihre Wohnung ins Haus flattert.
Antworten dazu liefert unser Erklärvideo zur Jahresabrechnung.

 

Zu den Betriebskosten zählen die Kommunalabgaben wie etwa Grundsteuer, Müll-, Kanal- und Wassergebühren.

Zudem sind Kosten für Versicherungen, Haus- und Anlagenbetreuung, Allgemeinstrom, Prüfung und Wartung von technischen Anlagen (z.B. Aufzug, Garagentore, Feuerlöscher) enthalten. Die Höhe der Betriebskosten ist für jede Wohnanlage unterschiedlich.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben erhält jene Person die Abrechnung der Betriebskosten, die zum Zeitpunkt der Fälligkeit MieterIn oder EigentümerIn ist. Ebenso schreibt das Gesetz vor, dass die Heizkosten im Falle eines Mieter- bzw. Eigentümerwechsels getrennt werden. Dadurch erhalten Sie, obwohl Sie diese Wohnung nicht mehr mieten bzw. besitzen, eine Heizkostenabrechnung.

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften werden Guthaben oder Nachforderungen jener Person verrechnet, die zum Fälligkeitsdatum MieterIn bzw. EigentümerIn der Einheit ist.

In Ihrer persönlichen Abrechnung finden Sie die Informationen über die Auszahlung und wie Sie gegebenenfalls Ihre Bankdaten übermitteln können. Das Guthaben bzw. die Nachforderung ist zum übernächsten Zinstermin fällig (z.B. Datum der Abrechnung: 18.05.JJJJ à Fälligkeit: 05.07.JJJJ)

Gemäß Auskunft des Sozialamts haben Sie im vergangenen Jahr Unterstützung erhalten. Wir sind somit verpflichtet, das Guthaben an das Sozialamt zu überweisen.

Die verbrauchsabhängigen Vorschreibungskomponenten (z.B. Heizung, Kalt- und Warmwasser) werden nach der Abrechnung Ihrem Verbrauch angepasst. Ebenso werden die Betriebs- und Heizkosten mithilfe der Vorjahreskosten neu festgelegt.

Versicherungen

Die NEUE HEIMAT TIROL versichert Ihre Mietobjekte grundsätzlich gegen Feuer. Darin sind auch die Kosten für Brand und Blitz inkludiert. Ebenfalls mitversichert sind Nebenkosten wie z. B. Aufräumungs-, Abbruch-, Lösch- und Deponiekosten. Wir weisen darauf hin, dass Gegenstände, die von Ihnen in Ihrer Wohnung zusätzlich eingebaut und eingebracht wurden (z. B. Holzvertäfelungen und Küche) nicht mitversichert sind.

Werden Personen verletzt oder Sachen auf unserem Grundstück beschädigt, besteht eine Deckung durch unsere Haftpflichtversicherung.

Die Leitungswasserversicherung beinhaltet Kosten für Rohrbruch, Verstopfung und Korrosion. Für Leitungswasserschäden gilt bei unseren Standard-Versicherungsverträgen ein Selbstbehalt von EUR 200,00. Wir haben bei manchen Fremdverwaltungen keinen Selbstbehalt.

Bei Eigentumsobjekten bestimmen die EigentümerInnen selbst, gegen welche Schäden sie sich versichern wollen. Die NEUE HEIMAT TIROL berät ihre Eigentumsgemeinschaften, verwaltet in weiterer Folge die Versicherungsverträge und wickelt etwaige Schäden ab.

Wir ersuchen Sie höflich, sämtliche Schadensmeldungen ausschließlich über Mein Konto an die Versicherung weiterzuleiten, und bitten Sie, keine eigenständigen Veranlassungen ohne Rücksprache mit uns zu treffen.

Wir weisen darauf hin, dass Einrichtungsgegenstände in Ihrer Wohnung sowie Ihr Fahrzeug in einer unserer Tiefgaragen nicht versichert sind. Es empfiehlt sich daher der Abschluss einer Haushaltsversicherung. Diese Versicherung deckt u.a. das Risiko von Glasbruch, Einbruch und Privathaftpflicht ab.

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